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   BayObLG, 25.06.2020 - 207 StRR 218/20   

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https://dejure.org/2020,87560
BayObLG, 25.06.2020 - 207 StRR 218/20 (https://dejure.org/2020,87560)
BayObLG, Entscheidung vom 25.06.2020 - 207 StRR 218/20 (https://dejure.org/2020,87560)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Juni 2020 - 207 StRR 218/20 (https://dejure.org/2020,87560)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    Unerlaubter Aufenthalt, Neuer Tatentschluss, Verwaltungsgerichte, Revision der Staatsanwaltschaft, Vorverurteilung, Strafbefehl, Revisionsverfahren, Passbeschaffung, Landgerichte, Zäsurwirkung, Flüchtlingseigenschaft, Subsumtionsfehler, Zurückverweisung, ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05

    Keine Strafe ohne Schuld; Kindesentziehung (Dauerdelikt; Zäsurwirkung einer

    Auszug aus BayObLG, 25.06.2020 - 207 StRR 218/20
    a) Rechtlich noch zutreffend hat das Berufungsgericht dargelegt, dass es auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (Beschluss vom 27.12.2006, 2 BvR 1895/05, zitiert nach juris) und des OLG München (Beschluss vom 04.12.2015, 4 OLG 13 Ss 478/15, zitiert nach juris) bei einem Dauerunterlassungsdelikt wie hier nicht ausreichend ist, eine erneute Strafbarkeit allein aufgrund der Zäsurwirkung einer Vorverurteilung (hier des Strafbefehls des Amtsgerichts Passau vom 31.01.2018) anzunehmen.
  • BGH, 24.10.1989 - 1 StR 504/89

    Unbefugte Führung einer Dienstbezeichnung nach Entlassung aus dem

    Auszug aus BayObLG, 25.06.2020 - 207 StRR 218/20
    Das rechtfertigt in derartigen Fällen die Ersetzung des Freispruchs durch einen Schuldspruch des Revisionsgerichtes (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 354 Rdn. 23; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.12.1992,5 Ss 317/92, NZV 1993, 158, 159 - je m. w. N.; s. auch BGH, Urteil vom 24.10.1989, 1 StR 504/89, zitiert nach juris, dort Rdn. 23).
  • OLG München, 04.12.2015 - 4 OLG 13 Ss 478/15

    Unerlaubter Aufenthalt ohne Pass

    Auszug aus BayObLG, 25.06.2020 - 207 StRR 218/20
    a) Rechtlich noch zutreffend hat das Berufungsgericht dargelegt, dass es auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (Beschluss vom 27.12.2006, 2 BvR 1895/05, zitiert nach juris) und des OLG München (Beschluss vom 04.12.2015, 4 OLG 13 Ss 478/15, zitiert nach juris) bei einem Dauerunterlassungsdelikt wie hier nicht ausreichend ist, eine erneute Strafbarkeit allein aufgrund der Zäsurwirkung einer Vorverurteilung (hier des Strafbefehls des Amtsgerichts Passau vom 31.01.2018) anzunehmen.
  • BVerfG, 23.09.2014 - 2 BvR 2545/12

    Schuldgrundsatz (Fortsetzung eines Unterlassens nach Verurteilung;

    Auszug aus BayObLG, 25.06.2020 - 207 StRR 218/20
    Diese Rechtsauffassung des Senates steht auch im Einklang mit der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (vgl. Beschluss vom 23.09.2014, 2 BvR 2545/12, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.1992 - 5 Ss 317/92

    Schnee- und Eisglätte - Fahrzeugführer darf nur noch Schrittgeschwindigkeit

    Auszug aus BayObLG, 25.06.2020 - 207 StRR 218/20
    Das rechtfertigt in derartigen Fällen die Ersetzung des Freispruchs durch einen Schuldspruch des Revisionsgerichtes (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 354 Rdn. 23; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.12.1992,5 Ss 317/92, NZV 1993, 158, 159 - je m. w. N.; s. auch BGH, Urteil vom 24.10.1989, 1 StR 504/89, zitiert nach juris, dort Rdn. 23).
  • OLG Frankfurt, 25.07.2008 - 1 Ss 407/07

    Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet: Zäsurwirkung einer Vorverurteilung;

    Auszug aus BayObLG, 25.06.2020 - 207 StRR 218/20
    b) Entgegen der Auffassung des Landgerichts liegt ein solcher nach außen dokumentierter neuer Tatentschluss der Angeklagten jedoch hier darin, dass sich diese nicht um einen Pass oder Passersatz kümmerten, obwohl sie nach der Vorverurteilung mehrfach über ihre entsprechenden Pflichten belehrt wurden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.07.2008, 1 Ss 407/07, zitiert nach juris, dort Rdn. 3).
  • OLG München, 14.06.2012 - 3 Ws 493/12
    Auszug aus BayObLG, 25.06.2020 - 207 StRR 218/20
    Der Beschluss vom 14. Juni 2012 (3 Ws 493/12, zitiert nach juris) betrifft ein Vergehen der Insolvenzverschleppung; der Senat ging aufgrund der Feststellungen im dortigen Verfahren davon aus, dass ein neuer Tatentschluss nicht vorlag (aaO Rdn. 11).
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